Medizinische Maske
Ab Montag, 22. Februar 2021, gilt eine verschärfte Maskenpflicht.
Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht muss eine medizinische Maske getragen werden.
Einfache Stoffmasken ("Alltagsmasken") sind nicht zulässig. Medizinische Masken sind OP-Masken (in der Regel blau) und Masken mit FFP 2, KN 95 oder N 95-Zertifizierung, die auf der Maske aufgedruckt sind.
Die Einhaltung der AHA+L-Regeln ist weiterhin erforderlich.
Aktuelle Corona-Situation: Ab 22.02.2021 Präsenzunterricht für Abschluss- bzw. Prüfungsklassen
Ab Montag, den 22.02.2021, werden Schülerinnen und Schüler der folgenden Abschluss- bzw. Prüfungsklassen wieder vor Ort beschult:
- Bitte Klassen anklicken für weitere Informationen -
Präsenzbeschulung im Zeitraum vom 22.02.2021 bis einschließlich 23.04.2021.
Präsenzbeschulung im Zeitraum vom 22.02.2021 bis einschließlich 16.04.2021.
Präsenzbeschulung im Zeitraum vom 22.02.2021 bis einschließlich 16.04.2021 bei halber Klassenstärke im wöchentlichen Wechsel; die jeweils nicht in der Schule befindliche Gruppe erhält Distanzunterricht.
- EFG2a:
- Gruppe 1: Schüler*innen mit Nachnamen von A-M. Präsenzwochen: 22.02. - 26.02., 8.03. - 12.03., 22.03. - 26.03.
- Gruppe 2: Schüler*innen mit Nachnamen von N-Z. Präsenzwochen: 1.03. - 5.03., 15.03. - 19.03., 12.04. - 16.04.
- EFG2b:
- Gruppe 1: Schüler*innen mit Nachnamen von A-K. Präsenzwochen: 22.02. - 26.02., 8.03. - 12.03., 22.03. - 26.03.
- Gruppe 2: Schüler*innen mit Nachnamen von L-Z. Präsenzwochen: 1.03. - 5.03., 15.03. - 19.03., 12.04. - 16.04.
Präsenzbeschulung im Zeitraum vom 22.02.2021 bis einschließlich 26.03.2021.
Präsenzbeschulung ab dem 22.02.2021 bis auf Weiteres.
Alle übrigen Klassen erhalten wie bisher Distanzbeschulung.
Für den Distanzunterricht gelten die folgenden Regelungen:
- Klausuren und Klassenarbeiten werden im Distanzunterricht nicht geschrieben.
- Der Distanzunterricht orientiert sich an Ihrem "normalen" Stundenplan. Über Vertretungen und/oder Entfälle können Sie sich wie gewohnt über den Vertretungsplan informieren.
- Es besteht die Pflicht zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht. Sollten Sie daran nicht teilnehmen können, müssen Sie sich bei der Fachlehrkraft bzw. Klassenleitung abmelden. Nehmen Sie unentschuldigt nicht am Distanzunterricht teil, so wird dies als unentschuldigte Fehlzeit gewertet.
- Ihre erbrachten bzw. nicht erbrachten Leistungen im Distanzunterricht werden mit denen aus dem Präsenzunterricht gleichgesetzt und fließen in die Leistungsbewertung ein.
Herzliche Grüße und bleiben Sie zuversichtlich.
Ihre Schulleitung
Burkhard Häger und Dr. Lothar Mischke
Bestimmten Abschluss
erreichen
Durchstarten mit vorhandenem Abschluss
Expertenmodus:
Ich kenne mich aus

Über uns
Das Eduard-Spranger-Berufskolleg ist das Berufskolleg und das Berufliche Gymnasium der Stadt Hamm für Technik, Informatik und Gestaltung.
In den Bereichen Bau-, Holz-, Elektro- und Metalltechnik sowie in Gestaltung und Informatik erwerben unsere Schülerinnen und Schüler berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für ihre berufliche Ausbildung. Darüber hinaus ist es in vielen Bildungsgängen möglich, Schulabschlüsse nachzuholen und die Fachhochschulreife, das Abitur oder den Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker zu erlangen.